Warum ist das Thema wichtig?
Für die meisten Menschen ist die eigene Arbeitskraft der wichtigste finanzielle Wert. Sie finanziert Miete, Kredit, Lebensmittel, Kinder, Mobilität, Freizeit und Vorsorge. Fällt das Einkommen längere Zeit weg, kann das den gesamten Alltag verändern.
Wen betrifft es? Eine Berufsunfähigkeit kann Angestellte, Arbeiterinnen und Arbeiter, Selbstständige, Studierende, Lehrlinge, Eltern und Personen in Teilzeit treffen. Sie entsteht nicht nur durch Unfälle, sondern sehr häufig auch durch Krankheiten.
In welchen Situationen spielt die BU eine Rolle? Typische Auslöser sind schwere psychische Erkrankungen, Krebs, neurologische Erkrankungen, chronische Schmerzen, Rückenprobleme, Unfallfolgen oder dauerhafte Erschöpfungszustände.
In Österreich gibt es zwar gesetzliche Leistungen bei Invalidität oder Berufsunfähigkeit. Aber: Ein Antrag auf Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension gilt zuerst als Antrag auf Rehabilitation. Es wird also geprüft, ob Wiedereingliederung oder Umschulung möglich ist. Für ab 1. Jänner 1964 geborene Personen gibt es bei vorübergehender Invalidität oder Berufsunfähigkeit grundsätzlich keine befristete Pension, sondern Rehabilitationsgeld oder Umschulungsgeld.
Merksatz:
Die BU versichert nicht einen Gegenstand, sondern die Fähigkeit, mit dem eigenen Beruf Einkommen zu erzielen
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung, kurz BU, zahlt eine monatliche Rente, wenn die versicherte Person ihren Beruf wegen Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall nicht mehr ausreichend ausüben kann.
Die FMA beschreibt die Berufsunfähigkeitsversicherung als mögliche Zusatzversicherung zur Lebensversicherung, bei der im Fall der Berufsunfähigkeit eine Rente bezahlt wird oder keine weiteren Prämien mehr zu leisten sind.
Der eigene Beruf kann aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausreichend ausgeübt werden.
BU-RenteMonatlicher Betrag, den die Versicherung im Leistungsfall zahlt.Der eigene Beruf kann aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausreichend ausgeübt werden.
50-Prozent-RegelViele Tarife leisten, wenn man voraussichtlich mindestens sechs Monate zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig ist.
PrognosezeitraumZeitraum, für den die Berufsunfähigkeit voraussichtlich bestehen muss, häufig sechs Monate.
VerweisungPrüfung, ob eine andere Tätigkeit zumutbar ist. Besonders wichtig ist der Verzicht auf abstrakte Verweisung.
NachversicherungMöglichkeit, die BU-Rente später bei bestimmten Ereignissen zu erhöhen, oft ohne neue Gesundheitsprüfung.
NachversicherungAutomatische Erhöhung von Prämie und/oder Leistung, damit die Absicherung mit der Inflation besser mithält
Die private BU ersetzt nicht die gesetzliche Absicherung, sondern ergänzt sie. In Österreich gibt es je nach Personengruppe Invaliditäts-, Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitspension sowie Rehabilitationsgeld oder Umschulungsgeld. Welche Leistung in Frage kommt, hängt von Erwerbsstatus, Versicherungszeiten, gesundheitlicher Einschränkung und Rehabilitationsmöglichkeiten ab.
Rehabilitation vor Pension: Ein Antrag auf Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension wird zuerst auch als Antrag auf Rehabilitation verstanden. Es wird geprüft, ob medizinische oder berufliche Rehabilitation möglich und zumutbar ist.
Für ab 1. Jänner 1964 geborene Personen: Bei vorübergehender Invalidität oder Berufsunfähigkeit kommen grundsätzlich Rehabilitationsgeld oder Umschulungsgeld in Betracht, nicht automatisch eine befristete Pension.
Die gesetzliche Leistung kann niedriger sein als das bisherige Einkommen. Außerdem gelten eigene Voraussetzungen. Die private BU soll die Einkommenslücke schließen und mehr finanzielle Planungssicherheit geben.
